Ihr Familiengericht in BerlinSitz, Adressen und Rufnummern der Familiengerichte bei einer Scheidung in Berlin
Für folgende Familiengerichte in Berlin ist das Kammergericht Beschwerdeinstanz:
Das Familengericht beim Amtsgericht Schöneberg ist in Familiensachen für seinen eigenen Gerichtsbezirk zuständig. Ferner ist das Familengericht Schöneberg bei Familiensachen mit Auslandsbezug zuständig, insbesondere nach Maßgabe von § 122 FamFG für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in Ehe- und Scheidungssachen bei fehlendem inländischen Wohnsitz. Das Familiengericht beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg ist in Familiensachen zuständig für die Gerichtsbezirke der Amtsgerichte Charlottenburg, Köpenick, Lichtenberg, Neukölln, Spandau und Tempelhof-Kreuzberg. Das Familiengericht beim Amtsgericht Pankow/Weißensee ist in Familiensachen zuständig für die Gerichtsbezirke der Amtsgerichte Berlin-Mitte, Pankow/Weißensee, Tiergarten und Wedding. Ferner ist es zuständig für Entscheidungen des Familiengerichts nach § 12 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 10 und 11 des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes (gerichtliche Anordnungen in Bezug auf die Rückgabe des Kindes, die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses, Umgangsrecht nach Entführung des Kindes aus dem Ausland nach Berlin sowie über Vollstreckbarerklärungen und Feststellung der Anerkennung von Entscheidungen aus Vertragsstaaten des Europäischen Übereinkommens). führt Ihr Scheidungsverfahren in Berlin stets bei dem für Ihren Wohnort örtlich zuständigen Familiengericht. Hier stellt sich Ihnen Ihr Scheidungsanwalt in Berlin vor. |