Ihr Familiengericht in Berlin
Sitz, Adressen und Rufnummern der Familiengerichte bei einer Scheidung in Berlin
Kammergericht Berlin
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Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin
Tel.: 030 / 9015-0
Fax: 030 / 9015-2200 |
Für folgende Familiengerichte in Berlin ist das Kammergericht Beschwerdeinstanz:
Amtsgericht Schöneberg |
Grunewaldstraße 66-67
10823 Berlin |
Tel.: 030 / 90159-0
Fax: 030 / 90159-429 |
Amtsgericht-Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg |
Hallesches Ufer 62
10963 Berlin |
Tel.: 030 / 90175-0
Fax: 030 / 90175-711 |
Amtsgericht Pankow/Weißensee |
Kissingenstraße 5-6
13189 Berlin |
Tel.: 030 / 90245-0
Fax: 030 / 90245-400 |
Das Familengericht beim Amtsgericht
Schöneberg ist in Familiensachen für seinen eigenen Gerichtsbezirk zuständig. Ferner ist das Familengericht Schöneberg bei Familiensachen mit Auslandsbezug zuständig, insbesondere nach Maßgabe von § 122 FamFG für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in Ehe- und Scheidungssachen bei fehlendem inländischen Wohnsitz.
Das Familiengericht beim Amtsgericht
Tempelhof-Kreuzberg ist in Familiensachen zuständig für die Gerichtsbezirke der Amtsgerichte Charlottenburg, Köpenick, Lichtenberg, Neukölln, Spandau und Tempelhof-Kreuzberg.
Das Familiengericht beim Amtsgericht
Pankow/Weißensee ist in Familiensachen zuständig für die Gerichtsbezirke der Amtsgerichte Berlin-Mitte, Pankow/Weißensee, Tiergarten und Wedding. Ferner ist es zuständig für Entscheidungen des Familiengerichts nach § 12 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 10 und 11 des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes
(gerichtliche Anordnungen in Bezug auf die Rückgabe des Kindes, die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses, Umgangsrecht nach Entführung des Kindes aus dem Ausland nach Berlin sowie über Vollstreckbarerklärungen und Feststellung der Anerkennung von Entscheidungen aus Vertragsstaaten des Europäischen Übereinkommens).
führt Ihr Scheidungsverfahren in Berlin stets bei dem für Ihren Wohnort örtlich zuständigen Familiengericht. Hier stellt sich Ihnen Ihr
Scheidungsanwalt in Berlin vor.