Dynamisierter UnterhaltstitelDynamisierter Unterhaltstitel bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutertMit einem dynamisierten Unterhaltstitel erfolgt die Festsetzung des Kindesunterhalts nicht als fester Betrag sondern in Prozentangaben.
Grundsätzlich wird der Kindesunterhalt nach der sog. Düsseldorfer Tabelle starr ermittelt. Anhand der Altersstufe des unterhaltsberechtigten Kindes und dem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten sowie der Anzahl der jeweiligen unterhaltsberechtigten Personen lässt sich der geschuldete Unterhalt aus der Tabelle ablesen. Der so aus der Tabelle ermittelte Betrag wird dann starr in das Unterhalts-Urteil oder eine Unterhaltsvereinbarung hineingeschrieben. Nachteil eines starren Unterhaltstitels ist, dass sich bei Änderungen des Tabellenunterhalts der Unterhaltstitel nicht automatisch anpasst. Dies ist regelmässig dann der Fall, wenn sich die Düsseldorfer Tabelle ändert oder das unterhaltsberechtigte Kind in eine andere Altersstufe kommt. Hier wäre notfalls eine Unterhaltsanpassung nur im Wege einer Abänderungsklage möglich.
Der dynamisierte Unterhaltstitel beugt diesen Nachteilen vor und führt zu einer automatischen Anpassung. Im Titel wird der Unterhalt nicht starr als fester Betrag festgesetzt sondern prozentual. Der Unterhaltsverpflichtete schuldet dann z.B. 140 % des jeweiligen Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe. Dann kann der jeweils geschuldete Unterhaltsbetrag wiederum aus der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden, er bedarf aber keiner weiteren (gerichtlichen) Abänderung.
Tipp : Dynamisierte Unterhaltstitel lassen sich auch durch Unterhaltsvergleich oder in einer Jugendamtsurkunde schaffen.
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