ScheidungsfolgenvereinbarungDie Scheidungsfolgenvereinbarung bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert
Die Scheidungsfolgenvereinbarung - häufig auch nur Scheidungsvereinbarung genannt - regelt auf vertraglicher Basis im Einvernehmen beider Ehepartner die bei einer Scheidung anstehenden Folgesachen. In Betracht kommen Regelungen über
In die Scheidungsfolgenvereinbarung können auch Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder der Ehepartner mit aufgenommen werden.
Notariell beurkundungsbedürftig ist die Scheidungsfolgenvereinbarung nur, wenn
Tipp : Die dann erforderliche notarielle Beurkundung kann aber auch durch die Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs im Scheidungsverfahren ersetzt werden.
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