Begrenztes Realsplitting
Begrenztes Realsplitting bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG kann von einem Ehegatten gezahlter Trennungs- und nachehelicher Unterhalt im Wege des so genannten Realsplitting als Sonderausgabe steuermindernd geltend gemacht werden. Die Details hierzu werden beim Realsplitting erläutert.
Die Begriffe Begrenztes Realsplitting und Realsplitting bezeichnen insoweit identische Sachverhalte. Der Zusatz „begrenzt“ charakterisiert hierbei lediglich dem Umstand, dass Unterhaltszahlungen an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten als Sonderausgaben pro Jahr nur bis zu einem Höchstbetrag von Euro 13.805,00 Berücksichtigung finden.