Düsseldorfer Tabelle 2012
Keine Änderungen beim Ehegatten- und Kindesunterhalt
Regelmäßig wird der Unterhaltsbedarf nach der sogenannten
Düsseldorfer Tabelle zu Beginn eines neuen Kalenderjahres den sich ändernden allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst. Die letzte Änderung erfolgte zum 01. Januar 2011.
Wie das Oberlandesgericht Düssledorf nun mitteilt, wird für das Kalenderjahr 2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben. Da sich keine nachhaltigen gesetzlichen oder steuerlichen Veränderungen zum Vorjahr ergeben haben, ist nach Ansicht der Familiensenate des OLG Düsseldorf eine Anpassung für 2012 nicht erforderlich. Dies bedeutet, dass im Kalenderjahr 2012 der Tabellenunterhalt und die Unterhaltsleitlinien aus der Düsseldorfer Tabelle 2011 weiterhin Gültigkeit behalten. Eine Anpassung bestehender Unterhaltstitel ist somit im laufenden Jahr nicht notwendig.
Die Düsseldorfer Tabelle 2011 mit den gültigen festgesetzten Unterhaltsbeträgen finden Sie unter
Download als PDF-Datei.
Wir helfen, wenn es um
Fragen zum Kindes- und Ehegattenunterhalt geht. Eine Unterhaltsberechnung kann sich lohnen und hilft Streit zu vermeiden. Wenn Sie sich von Ihrem Ehegatten trennen und eine einvernehmliche Lösung anstreben, kann die Analyse und Berechnung von Kindes- und/oder Ehegattenunterhalt Klarheit verschaffen, ob und in welcher Höhe Unterhalt geschuldet wird. Lassen Sie bei Bedarf von erfahrenen Unterhalts-Experten kostengünstig Ihren Unterhaltsanspruch berechnen oder Ihre Unterhaltspflicht prüfen. Über unser
Kontaktformular können Sie uns Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten übersenden, wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.