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Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld (02.11.2017)
OLG Hamm bestätigt zulässige Werbeaussage
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2015 (13.01.2015)
Vorteile für Unterhaltsverpflichtete durch höhere Selbstbehalte
 
Lottogewinn unterliegt dem Zugewinnausgleich (17.10.2013)
Der BGH bestätigt auch bei langjähriger Trennung eine Ausgleichspflicht
 
Wie Scheidungskosten von der Steuer absetzbar sind (18.09.2013)
Hinweis zur Anwendung des BFH-Urteils vom 12.05.2011 - AZ: VI R 42/10
 
Stadt muss private KiTa-Kosten erstatten (13.09.2013)
Zum Aufwendungsersatz für selbst beschafften Kindertagesstättenplatz
 
Keine Detektivkosten bei GPS-Überwachung (05.09.2013)
Zur Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten im Unterhaltsverfahren
 
Ruhen der Elterlichen Sorge geht alleiniger Übertragung vor (03.09.2013)
Zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung
 
Düsseldorfer Tabelle 2012 (12.02.2012)
Keine Änderungen beim Ehegatten- und Kindesunterhalt
 
Scheidungsstatistik 2010 (12.02.2012)
Trend zur Scheidung nach einjähriger Trennung ungebrochen
 
Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss (29.11.2011)
Unterschiede und Anforderungen an die Fremdfinanzierung Ihrer Scheidung
 
Scheidungskosten steuerlich besser absetzbar (29.11.2011)
Rechtsprechungsänderung des BFH: alle Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar
 
Frauenhilfetelefon zum Gewaltschutz (20.07.2011)
Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Hilfetelefons für von Gewalt betroffene Frauen beschlossen
 
Kindesunterhalt beim Wechselmodell (11.07.2011)
Was gilt im Unterhaltsrecht, wenn sich getrennt lebende Eltern die Kinderbetreuung hälftig teilen:
 
Zum Kinderausweis über Verfahrenskostenhilfe (21.06.2011)
Keine Verweisung auf die Vermittlung des Jugendamtes bei Elternstreit über Ausstellung des Kinderausweises
 
Kein Betreuungsunterhalt für Erstklässler (27.05.2011)
Alleinerziehende müssen ganztags arbeiten, wenn das Kind einen Schülerhort besucht.
 
Private Krankenversicherung der Kinder nach Scheidung (18.05.2011)
Keine Verweisung des Kindes auf die gesetzliche Krankenversicherung
 
Unterhalt europaweit schneller durchsetzbar (10.05.2011)
EG-Unterhaltsverordnung tritt ab 18. Juni 2011 in Kraft
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2011 (04.12.2010)
Selbstbehalt Erwerbstätiger um € 50,00 erhöht
 
Neue Unterhaltsleitlinien zur Düsseldorfer Tabelle (04.11.2010)
Anpassung der Unterhaltsberechnungsgrundlagen zum 01.09.2010
 
Umgangsrecht: Kindeswille nicht entscheidend (15.10.2010)
Entgegenstehender Kindeswille schließt Umgangskontakte nicht aus
 
Früherer Nachteilsausgleich beim Realsplitting (09.09.2010)
Steuervorauszahlung verpflichtet zum Nachteilsausgleich beim begrenzten Realsplitting
 
Seitensprung gefährdet Unterhalt (16.08.2010)
Kein Ehegattenunterhalt bei Ausbruch aus intakter Ehe
 
iScheidung geht online (02.08.2010)
Die einfache Lösung - bundesweit
 


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Verfahrenskostenvorschuss

Der Verfahrenskostenvorschuss bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert

 

Will sich ein Ehegatte von seinem Ehepartner scheiden lassen, kann er aber die mit Einreichung des Scheidungsantrages anfallenden Verfahrenskosten (Gerichts- und Anwaltskosten) nicht selbst tragen, besteht möglicherweise ein Anspruch gegen den passiven Ehepartner auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses (früher auch als Prozesskostenvorschuss bezeichnet). 

 

Der Verfahrenskostenvorschuss findet seine gesetzliche Grundlage im Unterhaltsrecht und ist Bestandteil der Unterhaltspflicht. Der nicht berufstätige oder nicht begüterte Ehegatte hat also unter bestimmten Umständen das Recht, die Kosten eines Scheidungsverfahrens zuvor  bei dem anderen Ehegatten einzufordern. Voraussetzung für die Gewährung von Verfahrenskostenvorschuss ist:

  • Der berechtigte Ehegatte muss bedürftig sein. Er darf nicht in der Lage sein, die Verfahrenskosten aus eigenen Einnahmen oder eigenem Vermögen bezahlen zu können.
  • Insoweit muss eine gesetzliche Unterhaltspflicht bestehen, da der Verfahrenskostenvorschuss Bestandteil der Unterhaltspflicht ist.
  • Der zur Zahlung verpflichtete Ehegatte muss leistungsfähig sein. Dies ist dann der Fall, wenn sein angemessener Selbstbehalt durch den verlangten Vorschuss nicht gefährdet wird. Hierbei sind auch die Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder zu berücksichtigen, die dem Verfahrenskostenvorschuss vorgehen.
  • Verfahrenskostenvorschuss kann nur für einen Rechtsstreit in einer persönlichen Angelegenheit gewährt werden. Der Rechtsstreit muss seine Wurzeln in der ehelichen Lebensgemeinschaft haben, z.B. bei Einleitung eines Scheidungsverfahrens.
  • Die beabsichtigte Rechtsverfolgung muss Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erfolgen. Dies ist bei Scheidungsverfahren regelmässig der Fall. 

Der Verfahrenskostenvorschuss geht grundsätzlich einer Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe vor. Das heißt, der den Scheidungsantrag stellende nicht begüterte Ehegatte muss den anderen (leistungsfähigen) Ehepartner zunächst auf Zahlung des Verfahrenskostenvorschusses in Anspruch nehmen. 

 

  Tipp :  der Verfahrenskostenvorschuss kann bereits vor Ablauf der einjährigen Trennungszeit geltend gemacht werden. Sie sind dann rechtzeitig für die Stellung Ihres Scheidungsantrages gewappnet. 

Lesen Sie zum Verfahrenskostenvorschuss auch unseren weiteren Infobeitrag hier !



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Letztes Update 12.02.2012 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Verfahrenskostenvorschuss
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