Zahlt meine Rechtsschutzversicherung bei Trennung und Scheidung die Kosten ?
Nach den Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) waren bislang bzw. sind die Rechtsverfolgungskosten in familienrechtlichen Angelegenheiten und Auseinandersetzung nur auf die sog. Erstberatung beschränkt. D.h. die Rechtsschutzversicherung erstattete bzw. erstattet lediglich das erste Beratungsgespräch bei einem Anwalt bis zu maximal € 226,10 brutto. Die Gerichtskosten und Anwaltskosten für eine Scheidung und/oder gerichtliche Klärung von Folgesachen stehen bzw. standen nicht unter Versicherungsschutz und mussten bzw. müssen von den Betroffenen selbst getragen werden.
Diese Situation hat auch heute für die meisten Versicherungsnehmer nach wie vor Gültigkeit. Im Umfang einer allgemeinen Rechtsschutzpolice für Private und Selbständige ist lediglich die Erstberatung in familienrechtlichen Angelegenheiten versichert.
Inzwischen gibt es aber tatsächlich eine vollwertige Rechtsschutzversicherung für die bei Trennung und Scheidung anfallenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag i.H.v. € 30.000,00, insbesondere auch für Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht. Die Kosten werden bei Eheleuten auch für beide Parteien getragen, soweit sie sich im Rahmen der Versicherungssumme bewegen.
Vorreiter für diese "Scheidungsversicherung" ist derzeit die ARAG AG, die als gesonderte Police einen solchen Versicherungsschutz anbietet. Allerdings enthält diese (neue) Art der Rechtsschutzversicherung sowohl eine Selbstbeteiligung als auch insbesondere eine dreijährige (!) Wartezeit. Erst wenn der Scheidungsfall mehr als 3 Jahre nach Abschluss der Versicherung zum Tragen kommt, besteht ein Anspruch auf Versicherungsleistung. Dann aber in der Regel mit einer Versicherungssumme, die in den aller meisten Fällen die Kosten vollständig abdeckt.
Fazit: Derzeit tragen die meisten Rechtsschutzversicherer die Kosten für das Scheidungsverfahren grundsätzlich nicht. iScheidung führt Ihre Ehescheidung kostengünstig aus. Gerne können Sie die Kosten Ihrer Scheidung auch in Raten bezahlen. Nähere Informationen finden Sie unter
Kosten.