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Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld (02.11.2017)
OLG Hamm bestätigt zulässige Werbeaussage
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2015 (13.01.2015)
Vorteile für Unterhaltsverpflichtete durch höhere Selbstbehalte
 
Lottogewinn unterliegt dem Zugewinnausgleich (17.10.2013)
Der BGH bestätigt auch bei langjähriger Trennung eine Ausgleichspflicht
 
Wie Scheidungskosten von der Steuer absetzbar sind (18.09.2013)
Hinweis zur Anwendung des BFH-Urteils vom 12.05.2011 - AZ: VI R 42/10
 
Stadt muss private KiTa-Kosten erstatten (13.09.2013)
Zum Aufwendungsersatz für selbst beschafften Kindertagesstättenplatz
 
Keine Detektivkosten bei GPS-Überwachung (05.09.2013)
Zur Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten im Unterhaltsverfahren
 
Ruhen der Elterlichen Sorge geht alleiniger Übertragung vor (03.09.2013)
Zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung
 
Düsseldorfer Tabelle 2012 (12.02.2012)
Keine Änderungen beim Ehegatten- und Kindesunterhalt
 
Scheidungsstatistik 2010 (12.02.2012)
Trend zur Scheidung nach einjähriger Trennung ungebrochen
 
Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss (29.11.2011)
Unterschiede und Anforderungen an die Fremdfinanzierung Ihrer Scheidung
 
Scheidungskosten steuerlich besser absetzbar (29.11.2011)
Rechtsprechungsänderung des BFH: alle Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar
 
Frauenhilfetelefon zum Gewaltschutz (20.07.2011)
Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Hilfetelefons für von Gewalt betroffene Frauen beschlossen
 
Kindesunterhalt beim Wechselmodell (11.07.2011)
Was gilt im Unterhaltsrecht, wenn sich getrennt lebende Eltern die Kinderbetreuung hälftig teilen:
 
Zum Kinderausweis über Verfahrenskostenhilfe (21.06.2011)
Keine Verweisung auf die Vermittlung des Jugendamtes bei Elternstreit über Ausstellung des Kinderausweises
 
Kein Betreuungsunterhalt für Erstklässler (27.05.2011)
Alleinerziehende müssen ganztags arbeiten, wenn das Kind einen Schülerhort besucht.
 
Private Krankenversicherung der Kinder nach Scheidung (18.05.2011)
Keine Verweisung des Kindes auf die gesetzliche Krankenversicherung
 
Unterhalt europaweit schneller durchsetzbar (10.05.2011)
EG-Unterhaltsverordnung tritt ab 18. Juni 2011 in Kraft
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2011 (04.12.2010)
Selbstbehalt Erwerbstätiger um € 50,00 erhöht
 
Neue Unterhaltsleitlinien zur Düsseldorfer Tabelle (04.11.2010)
Anpassung der Unterhaltsberechnungsgrundlagen zum 01.09.2010
 
Umgangsrecht: Kindeswille nicht entscheidend (15.10.2010)
Entgegenstehender Kindeswille schließt Umgangskontakte nicht aus
 
Früherer Nachteilsausgleich beim Realsplitting (09.09.2010)
Steuervorauszahlung verpflichtet zum Nachteilsausgleich beim begrenzten Realsplitting
 
Seitensprung gefährdet Unterhalt (16.08.2010)
Kein Ehegattenunterhalt bei Ausbruch aus intakter Ehe
 
iScheidung geht online (02.08.2010)
Die einfache Lösung - bundesweit
 


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Ablauf

Die einfache Lösung in nur 4 Schritten - der Ablauf einer Online Scheidung

Wie funktioniert die moderne Online-Scheidung? Diese Frage beantworten wir Ihnen hier. Das innovative Konzept von iScheidung führt Sie leicht verständlich, einfach, schnell und kostengünstig zu Ihrem neuen Leben. Wir begleiten Sie mit unserer jahrelangen Erfahrung vom Anfang bis zum Ende kompetent und sicher durch Ihr Scheidungsverfahren und - wo erforderlich - durch Folgesachen. Denn wir helfen, wenn Ihrer Ehe nicht mehr zu helfen ist.



Der erste Schrittmm-schritt1   
  Hier haben wir Ihnen alle für die fundierte rechtliche Prüfung Ihrer persönlichen Scheidung benötigten Angaben mit Erläuterungen versehen vorbereitet.
  Haben Sie einzelne Daten nicht verfügbar, können Sie uns diese jederzeit nachreichen. Gerne rufen wir Sie zurück, wenn Fragen zum Formular und/oder zur Scheidung bestehen. 
►  Ihre Daten und Angaben werden mit absoluter Vertraulichkeit behandelt und unterliegen bei uns der strengen anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.


Der zweite Schritt ►  Jetzt arbeiten wir für Sie! Innerhalb von nur 24 Std. prüfen wir die rechtlichen Voraussetzungen Ihrer Scheidung und erstellen im Regelfall den Entwurf Ihres Scheidungsantrages an das für Sie örtlich zuständige Familiengericht. 
►  Sie erhalten per E-Mail den Entwurf Ihres Scheidungsantrages nochmals zur Durchsicht und Kontrolle. Sobald Sie uns Ihre Freigabe erteilen, reichen wir den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.
►  Sollte die individuelle rechtliche Prüfung und Auswertung Ihrer Angaben etwaige Besonderheiten ergeben, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und klären das weitere Vorgehen in einer persönlichen Beratung.


Der dritte Schritt ►  Das Gericht hat nach Eingang Ihres Scheidungsantrages von Amts wegen den Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich) durchzuführen, soweit kein wirksamer Ausschluss vorliegt.
 Hierzu übersendet das Gericht an beide Parteien den Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie diesen bereits in unserem Downloadcenter vorab herunterladen, ausfüllen und mit oder nach Einreichung des Scheidungsantrags über uns dem Gericht vorlegen.
►  Mit Eingang der Fragebögen veranlasst das Gericht die Kontenklärung bei den jeweiligen Rentenversicherungsträgern. 


Der vierte Schritt ►  Nach Eingang der Auskünfte zum Versorgungsausgleich bestimmt das Familiengericht Termin zur mündlichen Verhandlung. Von Amts wegen muss das Gericht beide Ehegatten zu den Scheidungsvoraussetzungen anhören, weshalb zum Termin Ihr persönliches Erscheinen erforderlich ist. Bei einverständlicher Scheidung dauert der Termin 10-20 Minuten. 
►  Im Anschluss an Ihre Anhörung spricht das Gericht Ihre Scheidung aus. Gratulation, jetzt sind Sie geschieden.
►  Im Scheidungstermin werden wir auf Ihren Wunsch hin für die wechselseitigen anwaltlichen Erklärungen eines Rechtsmittelverzichts sorgen. Ihre Scheidung wird dann bereits am Ende der Verhandlung vor Ablauf der Monatsfrist rechtskräftig. Schneller geht eine Scheidung nirgends. 



 

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Letztes Update 02.11.2017 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Ablauf
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