Kostentabelle Scheidung
Anwaltskosten und Gerichtskosten bei der Scheidung (Regelgebühren ab 01.08.2013)
Zum 01.08.2013 ist das lang geplante Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat darin die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren um ca. 12 % angehoben. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die neuen Regelgebühren nach Streitwert geordnet, die ab sofort als gesetzliche Mindestgebühren für ein Scheidungsverfahren Gültigkeit haben.
Um Ihre Kosten dennoch so gering wie möglich zu halten, beantragen wir bei iScheidung bei einverständlicher Scheidung mit jedem Scheidungsantrag bei Ihrem zuständigen Familiengericht eine Streitwertreduzierung um 25 %. In der Regel lassen sich damit die Kosten um ein bis zwei Tabellensprünge reduzieren.
Streitwert bis
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Anwaltshonorar *
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Gerichtskosten
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€ 2.000,00
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€ 470,05
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€ 178,00
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€ 3.000,00
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€ 621,78
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€ 216,00
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€ 4.000,00
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€ 773,50
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€ 254,00
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€ 5.000,00
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€ 925,23
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€ 292,00
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€ 6.000,00
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€ 1.076,95
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€ 330,00
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€ 7.000,00
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€ 1.228,68
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€ 368,00
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€ 8.000,00
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€ 1.380,40
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€ 406,00
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€ 9.000,00
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€ 1.532,13
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€ 444,00
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€ 10.000,00
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€ 1.683,85
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€ 482,00
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€ 13.000,00
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€ 1.820,70
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€ 534,00
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€ 16.000,00
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€ 1.957,55
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€ 586,00
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€ 19.000,00
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€ 2.094,40
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€ 638,00
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€ 22.000,00
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€ 2.231,25
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€ 690,00
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€ 25.000,00
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€ 2.368,10
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€ 742,00
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€ 30.000,00
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€ 2.591,23
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€ 812,00
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* Das Anwaltshonorar beinhaltet streitwertabhängig als gesetzliche Mindestgebühren eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr inclusive Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer. |
Anmerkungen:
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Bei Streitwerten zwischen € 2.000,00 bis € 7.000,00 besteht häufig die Möglichkeit, das Scheidungsverfahren über Verfahrenskostenhilfe abzuwickeln. Wir prüfen die Voraussetzungen nach Eingang Ihres ausgefüllten Formulars Scheidung online. |
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Die Berrechnung des Anwaltshonorars orientiert sich an den Kosten eines Anwalts bei einverständlicher Ehescheidung. Bei Durchführung des Ehescheidungsverfahrens mit zwei Anwälten verdoppelt sich das Anwaltshonorar. |
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